Art. 4: Die Kompetenzpflicht
"Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Aus- und Fortbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind. Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren."
Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 4 Abs. 1 · Fassung der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus), gilt seit 27. Juli 2026
Im Klartext
Jedes Unternehmen, das KI beruflich einsetzt, muss Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz der eigenen Leute fördern, angemessen zu Vorwissen, Rolle und Einsatzzweck. Die Pflicht besteht seit dem 2. Februar 2025, unabhängig von Größe und Branche. Der Digital Omnibus hat sie zum 27. Juli 2026 neu gefasst: Er ersetzte die frühere Pflicht, ein ausreichendes Kompetenzniveau sicherzustellen, durch eine Förderungspflicht und stellt ausdrücklich klar, dass Anbieter und Betreiber für keine einzelne Person ein bestimmtes Niveau garantieren müssen. Aktive Maßnahmen verlangt Art. 4 weiterhin; nachweisbar sollten sie sein, weil die Aufsicht im Streitfall nach Belegen fragt. An der praktischen Konsequenz ändert das wenig: Bedarfsanalyse, Schulung und Nachweis bleiben der Weg, diese Pflicht sauber zu erfüllen.
Strukturierte Schulung in fünf Modulen, geprüftes Wissen durch die Online-Prüfung, personenbezogene Zertifikate, Schulungsdokumentation und Teilnahmeprotokolle in der Management-Übersicht. Das ist die Maßnahmen-Dokumentation, nach der im Zweifel gefragt wird.
Ob das Maß für besonders risikoreiche Einsätze in Ihrem Fall ausreicht, bleibt eine Einzelfallfrage. Spezialrollen, etwa die Entwicklung eigener KI-Systeme, brauchen ergänzende, tiefere Schulungen.